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Ratgeber

Stolperfallen in der Wohnung: 7 Dinge, die Sie beim nächsten Besuch ändern können

Viele Stürze passieren in den eigenen vier Wänden – oft an Stellen, die man seit Jahren nicht mehr bewusst wahrnimmt. Diese sieben Punkte können Sie beim nächsten Besuch gemeinsam mit Ihren Eltern durchgehen. Wichtig: gemeinsam, nicht über ihren Kopf hinweg.

1. Licht, vor allem nachts

Dunkle Flure und der Weg vom Bett zum Bad sind klassische Gefahrenstellen. Helle Lampen, Lichtschalter in Reichweite des Betts und Nachtlichter mit Bewegungsmelder helfen, ohne dass jemand im Dunkeln nach dem Schalter tasten muss.

2. Teppiche und Teppichkanten

Lose Läufer und hochstehende Kanten sind echte Stolperfallen. Entweder entfernen oder mit rutschfesten Unterlagen und Klebeband fixieren. Auch Übergänge zwischen Bodenbelägen lohnen einen Blick.

3. Kabel auf dem Boden

Verlängerungskabel quer durchs Zimmer gehören an die Wand oder in einen Kabelkanal. Oft reicht es, eine Steckdosenleiste umzustellen.

4. Das Bad

Nasse Fliesen sind glatt. Rutschfeste Matten in Dusche und Wanne, Haltegriffe an der Wand und ein Duschhocker machen das Bad deutlich sicherer. Haltegriffe sollten fest verschraubt sein, Saugnapfgriffe sind keine gute Stütze.

5. Schuhe und Hausschuhe

Ausgetretene Pantoffeln ohne Fersenhalt und Socken auf glattem Boden führen leicht zum Ausrutschen. Besser sind geschlossene Hausschuhe mit rutschfester Sohle.

6. Wege freiräumen

Zeitungsstapel, Blumentöpfe oder Kartons auf dem Weg zwischen Bett, Bad und Küche engen ein. Häufig genutzte Dinge sollten ohne Leiter und ohne Bücken erreichbar sein.

7. Treppen

Handläufe auf beiden Seiten, gute Beleuchtung und markierte Stufenkanten geben Halt. Auf Treppen sollte nichts abgestellt werden.

Hilfe bei der Umsetzung

Wohnberatungsstellen schauen sich die Wohnung vor Ort an und schlagen passende Änderungen vor – in vielen Regionen kostenlos. Eine Übersicht bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung. Bei einem Pflegegrad kann die Pflegekasse Umbauten als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI); fragen Sie dazu bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt nach.

Und wenn trotz allem etwas passiert, kommt es darauf an, dass schnell jemand Bescheid weiß. Welche Notrufsysteme es dafür gibt, lesen Sie im Artikel Hausnotruf, Notrufuhr oder Sensor.

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